Pflichtprüfungen nach HGB
Gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlussprüfungen nach HGB sind ein zentrales Instrument, um Verlässlichkeit und Transparenz zu gewährleisten. Wir prüfen unabhängig, effizient und mit höchster Sorgfalt, damit Ihr Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und gleichzeitig wertvolle Erkenntnisse für eine nachhaltige Steuerung gewinnt.
Langjährige Erfahrung
Expertise in der Prüfung mittelständischer Unternehmen
Unabhängigkeit & Genauigkeit
Verlässliche Ergebnisse für Gesellschafter, Banken und Behörden
Digitale Prozesse
Effiziente und transparente Prüfungsabläufe
Interdisziplinäre Beratung
Abgestimmte Betreuung durch Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte.
Verlässlichkeit sichern – gesetzliche Vorgaben erfüllen
Pflichtprüfungen nach HGB betreffen insbesondere mittelgroße und große Kapitalgesellschaften. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben und schützen die Interessen von Gesellschaftern, Gläubigern und Geschäftspartnern. Unsere Prüfungen gehen jedoch über die reine Gesetzeserfüllung hinaus: Wir identifizieren Optimierungspotenziale, decken Risiken auf und liefern konkrete Handlungsempfehlungen für die Zukunft.
Auch bei Freiwilligen Jahresabschlussprüfungen, Stiftungsprüfungen oder Prüfungen nach HGrG stehen wir Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite.
Unsere Leistungen bei Pflichtprüfungen nach HGB
Wir führen Pflichtprüfungen nach höchsten Qualitätsstandards durch – transparent, effizient und praxisnah.
Wir übernehmen für Sie:
- Durchführung gesetzlicher Jahresabschlussprüfungen nach HGB
- Prüfung von Konzern- und Teilkonzernabschlüssen
- Erstellung von Bestätigungsvermerken und Prüfungsberichten
- Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
- Beurteilung interner Kontrollsysteme und Risikomanagement
- Analyse und Empfehlungen zur Optimierung von Prozessen und Strukturen
- Abstimmung mit Steuer- und Rechtsberatung für eine ganzheitliche Betreuung
Die Kanzlei Hägele Fehling
Seit über 20 Jahren begleiten wir Unternehmen, Stiftungen und Körperschaften in allen Fragen der Wirtschaftsprüfung. Unser Anspruch ist höchste Qualität, transparente Kommunikation und eine persönliche Betreuung.
Dabei sehen wir Pflichtprüfungen nicht nur als gesetzliche Vorgabe, sondern auch als Chance, die Stabilität und Weiterentwicklung Ihres Unternehmens zu fördern.
Mandate
Sterne Bewertung
Jahre Berufserfahrung
Teammitglieder
Mehr als nur eine Pflicht – Ihr strategischer Vorteil
Eine Pflichtprüfung ist mehr als ein gesetzlicher Rahmen – sie ist ein Signal für Verlässlichkeit und ein wertvolles Steuerungsinstrument.
- Rechtssicherheit – vollständige Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen
- Vertrauensbildung – Stärkung des Ansehens bei Gesellschaftern, Banken und Geschäftspartnern
- Transparenz – klare und fundierte Analyse Ihrer wirtschaftlichen Situation
- Optimierung – praxisnahe Empfehlungen zur Verbesserung interner Abläufe
So wird aus einer gesetzlichen Pflicht ein messbarer Mehrwert für Ihr Unternehmen.
Expertenwissen für ganzheitliche Lösungen
Pflichtprüfungen nach HGB berühren häufig steuerliche, rechtliche und betriebswirtschaftliche Themen. Unser interdisziplinäres Team aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten gewährleistet, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden.
So profitieren Sie von abgestimmten Lösungen, die nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern darüber hinaus Handlungssicherheit schaffen, Risiken minimieren und Ihnen konkrete Empfehlungen für die Weiterentwicklung Ihres Unternehmens liefern.
Das sagen unsere Mandanten
Unsere Mandanten schätzen unsere gründliche und praxisnahe Vorgehensweise bei Pflichtprüfungen nach HGB.
Meinrad Dax
Ich fühle mich bei Frau Sammiller und ihrem Team gut aufgehoben. Besonders schätze ich die freundliche Art sowie die sehr gute Erreichbarkeit – auf Fragen habe ich stets zeitnah eine klare und verständliche Antwort bekommen. Neben der jährlichen Steuererklärung wurde ich auch im Bereich Erbsc...
Michael F.
Dr. Gloria Frohs überzeugt durch außergewöhnliche juristische Präzision, tiefgreifende Fachkenntnis und einen strategisch klaren Blick für komplexe Zusammenhänge. Ihre Fähigkeit, selbst anspruchsvollste Sachverhalte verständlich und lösungsorientiert zu gestalten, macht sie zu einer herausr...
Olga Gerstenlauer
Tolles Team und sehr kompetente Anwälte! Ich wurde durchgehend hervorragend betreut und begleitet. Herr Hägele und Frau Dr. Frohs waren menschlich wie fachlich ein unschlagbares Team. Besonders Frau Dr. Frohs hat mit ihrer sympathischen Art dafür gesorgt, dass ich mich jederzeit sicher und frei i...
Carolin H
Ich bin äußerst zufrieden mit der Beratung und Unterstützung, die ich von Frau Sammiller erhalten habe. Sie hat mir alles steuerliche einfach und verständlich erklärt und ist auf meine Fragen kompetent und freundlich eingegangen. Alles wurde zuverlässig erledigt und daher kann ich sie nur wär...
Jetzt Kontakt aufnehmen
Wir stehen Ihnen mit Erfahrung und Verlässlichkeit zur Seite und begleiten Sie persönlich bei der Durchführung Ihrer Pflichtprüfung – effizient, praxisnah und individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.
Rechtsanwalt
Herr Matthias Hägele
Tel.: +49 89 230004-0
E-Mail: kanzlei@hfgbr.de
Steuerberater & Wirtschaftsprüfer
Herr Jürgen Fehling
Tel.: +49 89 230004-0
E-Mail: kanzlei@hfgbr.de
Rechtsanwältin
Frau Dr. Gloria Frohs
Tel.: +49 89 230004-0
E-Mail: kanzlei@hfgbr.de
Steuerberaterin
Frau Maria Sammiller
Tel.: +49 89 230004-0
E-Mail: kanzlei@hfgbr.de
Häufige Fragen
Welche Unternehmen sind zu Pflichtprüfungen nach HGB verpflichtet?
Pflichtprüfungen betreffen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften, bestimmte Genossenschaften sowie Unternehmen, die Größenkriterien nach HGB überschreiten. Dazu zählen beispielsweise Gesellschaften mit einer Bilanzsumme von mehr als 6 Millionen Euro, Umsatzerlösen von über 12 Millionen Euro oder mehr als 50 Mitarbeitern. Wir prüfen individuell, ob Ihr Unternehmen betroffen ist, und beraten Sie bei der optimalen Vorbereitung auf die Prüfung.
Welche Vorteile bietet die Pflichtprüfung über die reine Gesetzeserfüllung hinaus?
Neben der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen liefert die Prüfung wertvolle Erkenntnisse für die Steuerung Ihres Unternehmens. Sie stärkt das Vertrauen bei Banken und Investoren, erleichtert Finanzierungsentscheidungen und trägt zur Optimierung von Prozessen und Strukturen bei. Häufig werden in der Prüfung Schwachstellen sichtbar, die ohne externe Sicht verborgen geblieben wären. So wird aus der gesetzlichen Pflicht ein Werkzeug für mehr Effizienz und Stabilität.
Wie läuft eine Pflichtprüfung typischerweise ab?
Zu Beginn erfolgt ein ausführliches Planungsgespräch, in dem Umfang und Ablauf der Prüfung abgestimmt werden. Anschließend prüfen wir den Jahresabschluss, die Buchführung und interne Kontrollsysteme. Am Ende erhalten Sie einen detaillierten Prüfungsbericht sowie einen Bestätigungsvermerk, ergänzt durch praxisnahe Empfehlungen zur Optimierung. Unsere digitalen Prozesse gewährleisten dabei einen reibungslosen, transparenten Ablauf und eine enge Abstimmung mit Ihnen.
Wie lange dauert eine Pflichtprüfung?
Die Dauer ist abhängig von Größe, Branche und Komplexität Ihres Unternehmens. In der Regel ist mit mehreren Wochen zu rechnen, da umfangreiche Abstimmungen und Prüfungen erforderlich sind. Durch unsere effizienten, digital unterstützten Prozesse können wir den Zeitaufwand für Sie jedoch deutlich reduzieren. Wichtig ist, dass Sie Unterlagen rechtzeitig bereitstellen – so stellen wir sicher, dass die Prüfung planmäßig und ohne Verzögerungen abgeschlossen wird.