Jahresabschluss mit Substanz – Verlässliche Zahlen, klare Aussagen
Zahlen sprechen für sich selbst – vorausgesetzt, sie sind korrekt, vollständig und verständlich aufbereitet. Ein professionell erstellter Jahresabschluss schafft Vertrauen, bietet unternehmerische Orientierung und bildet die Grundlage für strategische Entscheidungen.
Ganzheitlich & individuell
Beratung aus den Bereichen Recht, Steuern & Prüfung
Langjährig eingespielt
Seit 2003 – mit Erfahrung, Kontinuität und Weitblick
Persönlich & verbindlich
Wir hören zu, denken mit und handeln vorausschauend
Effizient & rechtssicher
Schnelle Abstimmungen, klare Ansprechpartner
Warum ein Jahresabschluss Weitblick braucht
Ein Jahresabschluss ist kein rein technisches Ergebnis – er ist das Spiegelbild Ihrer unternehmerischen Entscheidungen. Je klarer und aussagekräftiger er ist, desto stärker wirkt er nach innen wie nach außen: gegenüber Banken, Investoren, Aufsichtsbehörden, Gesellschaftern oder der Öffentlichkeit.
Wir verstehen den Jahresabschluss nicht nur als gesetzliche Pflicht, sondern als strategisches Instrument zur Optimierung, Positionierung und Klarheit.
Unsere Leistungen im Bereich Jahresabschlüsse
Ein Jahresabschluss ist weit mehr als ein formales Dokument: Er zeigt, wie Sie wirtschaften, wo Potenziale liegen und wie Sie nach außen wirken – bei Banken, Behörden oder potenziellen Geschäftspartnern.
Was wir für Sie tun:
- Erstellung von Jahresabschlüssen nach HGB
- Aufstellung von Anhang und Lagebericht (bei Bedarf)
- Offenlegung beim Bundesanzeiger
- Erstellung und Übermittlung der E-Bilanz ans Finanzamt
- Plausibilitätsbeurteilungen
- Zusammenarbeit mit der HF GmbH für freiwillige Abschlussprüfungen
Die Kanzlei Hägele Fehling
Wir sind ein interdisziplinäres Team aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten mit über 20 Jahren gemeinsamer Erfahrung. Unsere Mandanten schätzen nicht nur unser fachliches Know-how, sondern vor allem unsere persönliche und verlässliche Zusammenarbeit.
Als Kanzlei Hägele Fehling vereinen wir höchste Qualitätsansprüche mit individueller Beratung – für Unternehmen, Selbständige und Organisationen, die mehr erwarten als Standardlösungen.
Mandate
Sterne Bewertung
Jahre Berufserfahrung
Teammitglieder
Mehr als eine Pflichtübung
Ein Jahresabschluss ist nicht nur ein gesetzliches Erfordernis. Richtig eingesetzt ist er ein strategisches Steuerungsinstrument:
- für Kreditverhandlungen mit Banken
- als Vertrauensbasis für Investoren oder Gesellschafter
- zur Transparenz gegenüber Aufsichtsgremien und Organisationen
- als Nachweis für solide Unternehmensführung
Ob Kapitalgesellschaft, Stiftung oder Freiberufler – ein durchdachter Abschluss zeigt, dass Sie Ihre Zahlen im Griff haben und unternehmerisch zukunftsfähig handeln. Wir begleiten Sie mit Weitblick, Erfahrung und einem klaren Fokus auf das Wesentliche.
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte
Unsere Mandanten profitieren von einem eingespielten Team aus drei Disziplinen. Wir denken nicht in Silos, sondern gemeinsam:
- Steuerliche Bewertung der Bilanzpositionen
- Rechtssicherheit bei Gesellschafterfragen
- Freiwillige Prüfungen über unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Das Zusammenspiel aus steuerlicher, rechtlicher und prüferischer Expertise ermöglicht es uns, vorausschauend zu beraten und Risiken frühzeitig zu erkennen. Das Ergebnis: belastbare Jahresabschlüsse, die Substanz und Sicherheit schaffen.
Das sagen unsere Mandanten
Persönlich, kompetent und engagiert – genau das, was man sich wünscht.
Meinrad Dax
Ich fühle mich bei Frau Sammiller und ihrem Team gut aufgehoben. Besonders schätze ich die freundliche Art sowie die sehr gute Erreichbarkeit – auf Fragen habe ich stets zeitnah eine klare und verständliche Antwort bekommen. Neben der jährlichen Steuererklärung wurde ich auch im Bereich Erbsc...
Carolin H
Ich bin äußerst zufrieden mit der Beratung und Unterstützung, die ich von Frau Sammiller erhalten habe. Sie hat mir alles steuerliche einfach und verständlich erklärt und ist auf meine Fragen kompetent und freundlich eingegangen. Alles wurde zuverlässig erledigt und daher kann ich sie nur wär...
Claudia Leihener
Äußerst kompetente Kanzlei mit einem fachlich breit aufgestelltem Team. Ich kann Frau Dr. Gloria Frohs sehr empfehlen. Die Zusammenarbeit mit ihr war bisher immer sehr professionell und angenehm. Individuelle Beratung und zügige Bearbeitung....
Lorenz
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Jetzt Kontakt aufnehmen
Lernen Sie uns kennen – wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Rechtsanwalt
Herr Matthias Hägele
Tel.: +49 89 230004-0
E-Mail: kanzlei@hfgbr.de
Steuerberater & Wirtschaftsprüfer
Herr Jürgen Fehling
Tel.: +49 89 230004-0
E-Mail: kanzlei@hfgbr.de
Rechtsanwältin
Frau Dr. Gloria Frohs
Tel.: +49 89 230004-0
E-Mail: kanzlei@hfgbr.de
Steuerberaterin
Frau Maria Sammiller
Tel.: +49 89 230004-0
E-Mail: kanzlei@hfgbr.de
Häufige Fragen
Wann benötige ich einen Jahresabschluss?
Ein Jahresabschluss ist erforderlich, wenn Sie gesetzlich zur Buchführung verpflichtet sind – z. B. als Kapitalgesellschaft (GmbH, AG), als bestimmte Personengesellschaft oder als Einzelunternehmen mit höherem Umsatz. Auch freiwillig kann ein Abschluss sinnvoll sein – etwa zur Vorlage bei Banken oder zur strategischen Planung.
Was ist der Unterschied zwischen EÜR und Bilanz?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Gewinnermittlungsmethode, bei der lediglich Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden. Sie ist vor allem für kleinere Unternehmen und Freiberufler zulässig. Die Bilanz hingegen bildet die vollständige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens ab – sie ist komplexer, aber deutlich aussagekräftiger.
Wie lange dauert die Erstellung?
Die Dauer hängt stark vom Umfang und von der Qualität der übergebenen Unterlagen ab. In der Regel benötigen wir nach vollständigem Eingang der Unterlagen zwischen zwei und vier Wochen. Bei komplexen Sachverhalten, Konzernstrukturen oder zusätzlichen Prüferfordernissen stimmen wir individuelle Zeitpläne mit Ihnen ab.
Wer braucht Anhang oder Lagebericht?
Der Anhang ist bei vielen Kapitalgesellschaften verpflichtend und erläutert bestimmte Bilanzpositionen. Ein Lagebericht muss zusätzlich erstellt werden, wenn Sie als mittelgroße oder große Kapitalgesellschaft nach § 267 HGB gelten. Dort werden unter anderem Geschäftsverlauf, Chancen, Risiken und die voraussichtliche Entwicklung dargestellt. Wir beraten Sie individuell, ob und in welchem Umfang diese Bestandteile für Sie relevant sind.