Handelsvertreterrecht –
Klarheit für Verträge und Ansprüche
Das Handelsvertreterrecht regelt die Rechte und Pflichten von Handelsvertretern und Unternehmen. Typische Themen sind Vertragsgestaltung, Kündigung, Provisionsansprüche und Wettbewerbsverbote. Wir beraten Handelsvertreter und Unternehmen in München und deutschlandweit zuverlässig und durchsetzungsstark.
Spezialisierte Expertise
Langjährige Erfahrung in handelsrechtlichen Vertragsgestaltungen und Prozessen
Individuelle Beratung
Maßgeschneiderte Strategien für Handelsvertreter und Unternehmen
Verhandlungsstärke
Erfahrung in außergerichtlichen Verhandlungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen
Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Aspekte aus einer Hand
Rechte sichern, Konflikte lösen
Ob bei der Gestaltung von Handelsvertreterverträgen, der Klärung von Provisionsansprüchen oder im Zusammenhang mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses – das Handelsvertreterrecht birgt zahlreiche Konfliktpotenziale. Unklare Regelungen führen oft zu langwierigen Auseinandersetzungen und erheblichen finanziellen Risiken.
Wir unterstützen Handelsvertreter und Unternehmen bei Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung und Durchsetzung ihrer Rechte. Dabei berücksichtigen wir auch angrenzende Themen wie Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht, wenn es um Wettbewerbsverbote, Geschäftsführeranstellungsverträge oder Unternehmensstrukturen geht.
Umfassende Beratung im Handelsvertreterrecht
Wir bieten Ihnen eine fundierte, praxisnahe und vorausschauende Begleitung in allen Fragen des Handelsvertreterrechts – von der Vertragsgestaltung über die Prüfung bis hin zur konsequenten Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Wir beraten Sie bei:
- Erstellung und Prüfung von Handelsvertreterverträgen
- Beratung bei Vertragsbeendigung und Kündigungen
- Durchsetzung und Abwehr von Provisionsansprüchen
- Beratung zu Wettbewerbsverboten und Karenzentschädigungen
- Vertretung in gerichtlichen Auseinandersetzungen
- Beratung zu Ansprüchen bei Vertragsende (Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB)
- Schnittstellenberatung zu Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht
Die Kanzlei Hägele Fehling
Seit über 20 Jahren beraten wir Unternehmen und Handelsvertreter im Handelsvertreterrecht. Unsere Kanzlei vereint Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer unter einem Dach. Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen und Selbständige aus Branchen wie Handel, Ärzte, IT/Software, Immobilien, Mode & Design, Sport und Beratung. Dieses breite Branchenwissen ermöglicht es uns, branchenspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen und praxisgerechte Lösungen zu entwickeln.
Unser Anspruch: rechtliche Klarheit, wirtschaftliche Tragfähigkeit und eine enge Zusammenarbeit mit unseren Mandanten.
Mandate
Sterne Bewertung
Jahre Berufserfahrung
Teammitglieder
Starke Vertretung im Handelsvertreterrecht
Eine professionelle Beratung und Vertretung im Handelsvertreterrecht bietet entscheidende Vorteile. Sie verschafft Sicherheit, schützt Ihre Ansprüche, minimiert Risiken und stärkt zugleich Ihre Verhandlungsposition in allen Phasen des Vertragsverhältnisses.
- Rechtssicherheit – durch klare Verträge und belastbare Regelungen
- Effektive Durchsetzung – konsequente Vertretung bei Provisions- und Ausgleichsansprüchen
- Konfliktvermeidung – präzise Vertragsgestaltung verhindert Streitigkeiten
- Praxisgerechte Lösungen – angepasst an Ihre Branche und individuelle Situation
So sichern Sie Ihre Rechte, erhöhen Ihre Planungssicherheit und schaffen eine stabile Basis für Ihre Geschäftstätigkeit – heute und in der Zukunft.
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte
Das Handelsvertreterrecht überschneidet sich häufig mit anderen Rechtsbereichen. Arbeitsrechtliche Fragen, gesellschaftsrechtliche Strukturen und steuerliche Aspekte spielen bei Handelsvertreterverträgen eine wesentliche Rolle. Durch unsere interdisziplinäre Aufstellung stellen wir sicher, dass alle relevanten Themen berücksichtigt werden.
Gemeinsam mit unseren Experten für Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Steuerberatung entwickeln wir Lösungen, die juristisch fundiert und wirtschaftlich sinnvoll sind.
Das sagen unsere Mandanten
Unsere Mandanten schätzen unsere Erfahrung und die verlässliche Beratung im Handelsvertreterrecht.
Meinrad Dax
Ich fühle mich bei Frau Sammiller und ihrem Team gut aufgehoben. Besonders schätze ich die freundliche Art sowie die sehr gute Erreichbarkeit – auf Fragen habe ich stets zeitnah eine klare und verständliche Antwort bekommen. Neben der jährlichen Steuererklärung wurde ich auch im Bereich Erbsc...
Michael F.
Dr. Gloria Frohs überzeugt durch außergewöhnliche juristische Präzision, tiefgreifende Fachkenntnis und einen strategisch klaren Blick für komplexe Zusammenhänge. Ihre Fähigkeit, selbst anspruchsvollste Sachverhalte verständlich und lösungsorientiert zu gestalten, macht sie zu einer herausr...
Olga Gerstenlauer
Tolles Team und sehr kompetente Anwälte! Ich wurde durchgehend hervorragend betreut und begleitet. Herr Hägele und Frau Dr. Frohs waren menschlich wie fachlich ein unschlagbares Team. Besonders Frau Dr. Frohs hat mit ihrer sympathischen Art dafür gesorgt, dass ich mich jederzeit sicher und frei i...
Carolin H
Ich bin äußerst zufrieden mit der Beratung und Unterstützung, die ich von Frau Sammiller erhalten habe. Sie hat mir alles steuerliche einfach und verständlich erklärt und ist auf meine Fragen kompetent und freundlich eingegangen. Alles wurde zuverlässig erledigt und daher kann ich sie nur wär...
Jetzt Kontakt aufnehmen
Wir stehen Ihnen als zuverlässiger Partner im Handelsvertreterrecht zur Seite. Ob Vertragsgestaltung, Provisionsansprüche oder Vertragsbeendigung – wir begleiten Sie persönlich und kompetent.
Rechtsanwalt
Herr Matthias Hägele
Tel.: +49 89 230004-0
E-Mail: kanzlei@hfgbr.de
Steuerberater & Wirtschaftsprüfer
Herr Jürgen Fehling
Tel.: +49 89 230004-0
E-Mail: kanzlei@hfgbr.de
Rechtsanwältin
Frau Dr. Gloria Frohs
Tel.: +49 89 230004-0
E-Mail: kanzlei@hfgbr.de
Steuerberaterin
Frau Maria Sammiller
Tel.: +49 89 230004-0
E-Mail: kanzlei@hfgbr.de
Häufige Fragen
Welche Rechte haben Handelsvertreter bei Vertragsende?
Handelsvertreter haben in vielen Fällen Anspruch auf einen Ausgleich nach § 89b HGB, wenn sie neue Kunden geworben oder bestehende Geschäftsbeziehungen vertieft haben. Wir prüfen Ihren individuellen Anspruch und setzen diesen konsequent durch.
Welche Pflichten bestehen für Handelsvertreter?
Handelsvertreter sind verpflichtet, die Interessen des vertretenen Unternehmens wahrzunehmen, Informationen weiterzugeben und Wettbewerbsverbote einzuhalten. Gleichzeitig haben sie Anspruch auf Provisionen und Ausgleichszahlungen. Wir klären Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten auf.
Wann ist anwaltliche Beratung im Handelsvertreterrecht sinnvoll?
Bereits bei Vertragsabschluss sollten Handelsvertreter und Unternehmen rechtliche Beratung einholen, um klare und faire Regelungen zu schaffen. Spätestens bei Konflikten über Provisionen, Kündigungen oder Wettbewerbsverbote ist anwaltliche Unterstützung unverzichtbar.
Welche Besonderheiten gelten für Wettbewerbsverbote?
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote müssen klar geregelt sein und eine angemessene Karenzentschädigung vorsehen. Andernfalls sind sie unwirksam. Wir prüfen bestehende Vereinbarungen und setzen Ihre Rechte durch.