Gemeinnützigkeitsrecht –
Verantwortung rechtssicher gestalten
Das Gemeinnützigkeitsrecht stellt besondere Anforderungen an Stiftungen, Non-Profit-Organisationen und andere Körperschaften. Ob Satzungsgestaltung, steuerliche Begünstigungen oder die Einhaltung komplexer rechtlicher Vorgaben – fehlerhafte Strukturen können zu erheblichen Nachteilen bis hin zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen. Wir beraten und vertreten Organisationen in München und deutschlandweit umfassend in allen Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts.
Langjährige Erfahrung
Mehr als 20 Jahre Expertise in der Beratung gemeinnütziger Organisationen
Individuelle Lösungen
Maßgeschneiderte Konzepte für Stiftungen und Non-Profit-Organisationen
Rechtssicherheit
Satzungsgestaltung und Beratung, die allen gesetzlichen Anforderungen standhält
Interdisziplinäre Kompetenz
Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Aspekte werden optimal verzahnt
Chancen nutzen, Risiken vermeiden
Gemeinnützige Organisationen profitieren von zahlreichen steuerlichen Vorteilen, müssen dafür aber komplexe rechtliche und organisatorische Vorgaben beachten. Besonders wichtig sind eine rechtssichere Satzung, die zweckentsprechende Mittelverwendung und eine transparente Rechnungslegung.
Wir begleiten Sie bei der Gründung und Anerkennung Ihrer Organisation, bei der laufenden Beratung sowie in behördlichen oder gerichtlichen Verfahren. Unser Ziel ist es, die Gemeinnützigkeit Ihrer Organisation langfristig zu sichern und gleichzeitig Gestaltungsspielräume effektiv zu nutzen.
Umfassende Beratung im Gemeinnützigkeitsrecht
Wir unterstützen Ihre Organisation in allen rechtlichen und steuerlichen Fragen rund um die Gemeinnützigkeit – von der Gründung und Anerkennung über die laufende Beratung bis hin zur Anpassung von Satzungen und der Vertretung in komplexen Verfahren. Dabei behalten wir stets die Besonderheiten Ihrer Organisation im Blick und entwickeln praxisgerechte, nachhaltige Lösungen.
Wir übernehmen für Sie:
- Gestaltung und Prüfung von Satzungen
- Begleitung bei der Gründung gemeinnütziger Organisationen
- Beratung zur steuerlichen Anerkennung und Gemeinnützigkeit
- Unterstützung bei Mittelverwendungs- und Rechnungslegungsfragen
- Vertretung gegenüber Finanzämtern und Behörden
- Beratung bei Umwandlungen oder Verschmelzungen von Organisationen
- Rechtliche Begleitung von Stiftungen und Non-Profit-Projekten
Die Kanzlei Hägele Fehling
Seit über 20 Jahren beraten wir Stiftungen und Non-Profit-Organisationen in allen Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts. Unsere Kanzlei vereint Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer unter einem Dach. Zu unseren Mandanten zählen insbesondere Organisationen aus den Bereichen Gesundheit, Bildung, Sport und Kultur. Diese Branchenkenntnis ermöglicht es uns, branchenspezifische Besonderheiten zuverlässig zu berücksichtigen und passgenaue Lösungen zu entwickeln.
Unser Anspruch: rechtliche Klarheit, steuerliche Sicherheit und nachhaltige Strukturen für Ihre Organisation.
Mandate
Sterne Bewertung
Jahre Berufserfahrung
Teammitglieder
Mehr Sicherheit für Ihre Organisation
Eine kompetente Beratung im Gemeinnützigkeitsrecht schafft Klarheit und schützt vor Risiken. Sie bewahrt die steuerliche Begünstigung und stärkt das Vertrauen von Spendern, Mitgliedern und Behörden.
- Rechtssicherheit – durch geprüfte Satzungen und klare Strukturen
- Steuerliche Vorteile – Sicherung und Nutzung der Gemeinnützigkeit
- Konfliktvermeidung – klare Regelungen verhindern Streit mit Behörden
- Praxisgerechte Lösungen – zugeschnitten auf Ihre Organisation und deren Zweck
So sichern Sie die Handlungsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit Ihrer gemeinnützigen Arbeit
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte
Das Gemeinnützigkeitsrecht überschneidet sich mit Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsprüfung. Ob es um die Erstellung von Jahresabschlüssen, die steuerliche Anerkennung oder gesellschaftsrechtliche Fragen bei Stiftungen geht – wir betrachten Ihr Anliegen umfassend.
Durch die enge Zusammenarbeit unserer Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entwickeln wir Lösungen, die rechtlich fundiert, steuerlich effizient und organisatorisch umsetzbar sind. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass Ihre Organisation langfristig erfolgreich und handlungsfähig bleibt.
Das sagen unsere Mandanten
Unsere Mandanten schätzen unsere langjährige Erfahrung und die verlässliche Begleitung im Gemeinnützigkeitsrecht.
Meinrad Dax
Ich fühle mich bei Frau Sammiller und ihrem Team gut aufgehoben. Besonders schätze ich die freundliche Art sowie die sehr gute Erreichbarkeit – auf Fragen habe ich stets zeitnah eine klare und verständliche Antwort bekommen. Neben der jährlichen Steuererklärung wurde ich auch im Bereich Erbsc...
Michael F.
Dr. Gloria Frohs überzeugt durch außergewöhnliche juristische Präzision, tiefgreifende Fachkenntnis und einen strategisch klaren Blick für komplexe Zusammenhänge. Ihre Fähigkeit, selbst anspruchsvollste Sachverhalte verständlich und lösungsorientiert zu gestalten, macht sie zu einer herausr...
Olga Gerstenlauer
Tolles Team und sehr kompetente Anwälte! Ich wurde durchgehend hervorragend betreut und begleitet. Herr Hägele und Frau Dr. Frohs waren menschlich wie fachlich ein unschlagbares Team. Besonders Frau Dr. Frohs hat mit ihrer sympathischen Art dafür gesorgt, dass ich mich jederzeit sicher und frei i...
Carolin H
Ich bin äußerst zufrieden mit der Beratung und Unterstützung, die ich von Frau Sammiller erhalten habe. Sie hat mir alles steuerliche einfach und verständlich erklärt und ist auf meine Fragen kompetent und freundlich eingegangen. Alles wurde zuverlässig erledigt und daher kann ich sie nur wär...
Jetzt Kontakt aufnehmen
Wir stehen Ihnen als zuverlässiger Partner im Gemeinnützigkeitsrecht zur Seite. Ob Satzungsgestaltung, steuerliche Anerkennung oder behördliche Verfahren – wir begleiten Sie persönlich und kompetent.
Rechtsanwalt
Herr Matthias Hägele
Tel.: +49 89 230004-0
E-Mail: kanzlei@hfgbr.de
Steuerberater & Wirtschaftsprüfer
Herr Jürgen Fehling
Tel.: +49 89 230004-0
E-Mail: kanzlei@hfgbr.de
Rechtsanwältin
Frau Dr. Gloria Frohs
Tel.: +49 89 230004-0
E-Mail: kanzlei@hfgbr.de
Steuerberaterin
Frau Maria Sammiller
Tel.: +49 89 230004-0
E-Mail: kanzlei@hfgbr.de
Häufige Fragen
Welche Vorteile bietet die Anerkennung der Gemeinnützigkeit?
Gemeinnützige Organisationen profitieren von Steuerbefreiungen, Spendenabzugsfähigkeit und erhöhter Glaubwürdigkeit. Wir begleiten Sie durch den gesamten Anerkennungsprozess und sichern Ihre Vorteile nachhaltig.
Welche Anforderungen muss eine Satzung erfüllen?
Die Satzung muss die gemeinnützigen Zwecke klar definieren, die Mittelverwendung eindeutig regeln und den Vorgaben der Abgabenordnung entsprechen. Fehler können zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen. Wir prüfen und gestalten Ihre Satzung rechtssicher und praxisnah.
Wann ist anwaltliche Beratung im Gemeinnützigkeitsrecht sinnvoll?
Bereits bei der Gründung einer Organisation ist rechtliche Beratung wichtig, um eine dauerhafte Anerkennung zu sichern. Auch bei Änderungen der Satzung, Konflikten mit dem Finanzamt oder größeren Projekten empfiehlt sich anwaltliche Unterstützung. Eine kontinuierliche Begleitung sorgt dafür, dass Ihre Organisation dauerhaft regelkonform aufgestellt bleibt.
Was passiert beim Verlust der Gemeinnützigkeit?
Der Verlust der Gemeinnützigkeit kann gravierende steuerliche und organisatorische Folgen haben. Neben Steuernachforderungen droht der Verlust von Spenden und öffentlicher Förderung. Wir zeigen Ihnen Wege, Risiken zu vermeiden, und vertreten Sie im Ernstfall konsequent gegenüber Finanzamt und Behörden, um Ihre Interessen zu wahren.