Prüfungen nach HGrG
Gemeinnützige Organisationen und Körperschaften öffentlichen Rechts unterliegen besonderen Anforderungen des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG). Unsere Prüfungen nach HGrG stellen sicher, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden, öffentliche Mittel korrekt verwendet sind und das Vertrauen von Aufsichtsbehörden, Fördermittelgebern und der Öffentlichkeit gestärkt wird.
Spezialisierung auf Non-Profit-Organisationen
Llangjährige Erfahrung in der Prüfung gemeinnütziger Einrichtungen und Körperschaften
Rechtssicherheit & Transparenz
Unabhängige Prüfungsurteile nach HGrG und angrenzenden Vorschriften
Digitale Prüfungsprozesse
Moderne Tools und papierlose Kommunikation für effiziente Abläufe
Interdisziplinäre Beratung
Abgestimmte Betreuung durch Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte
Rechtssicherheit und Transparenz im Fokus
Organisationen, die nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz prüfungspflichtig sind, müssen ihre Finanzen nicht nur ordnungsgemäß darstellen, sondern auch den zweckgebundenen Einsatz öffentlicher Mittel dokumentieren. Unsere Prüfungen nach HGrG gewährleisten, dass Ihre Organisation allen Anforderungen entspricht, Fördermittel korrekt verwendet werden und die Rechenschaftspflicht umfassend erfüllt ist.
Darüber hinaus geben wir praxisnahe Hinweise zur Verbesserung interner Prozesse, unterstützen bei der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen. Ergänzend bieten wir auch Pflichtprüfungen nach HGB, Freiwillige Jahresabschlussprüfungen und Stiftungsprüfungen an.
Unsere Leistungen bei Prüfungen nach HGrG
Unsere Leistungen richten sich speziell an gemeinnützige Organisationen, Körperschaften und Non-Profit-Einrichtungen, die hohe Anforderungen an Transparenz, Nachweispflichten und Effizienz erfüllen müssen. Wir verbinden gesetzliche Sicherheit mit praxisnahen Empfehlungen für eine nachhaltige Weiterentwicklung.
Wir übernehmen für Sie:
- Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen nach HGrG
- Kontrolle des zweckgebundenen Einsatzes öffentlicher Mittel
- Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit von Buchführung und Rechnungslegung
- Erstellung von Prüfungsberichten für Aufsichtsbehörden und Gremien
- Beratung zur Verbesserung von Transparenz und Effizienz
- Analyse und Optimierung interner Prozesse und Strukturen
- Enge Zusammenarbeit mit Steuer- und Rechtsberatung für ganzheitliche Lösungen
Die Kanzlei Hägele Fehling
Seit über 20 Jahren begleiten wir gemeinnützige Organisationen, Körperschaften und Non-Profit-Einrichtungen bei Prüfungen nach HGrG. Unser Anspruch ist es, gesetzliche Anforderungen zuverlässig zu erfüllen und gleichzeitig praxisorientierte Impulse für die Weiterentwicklung Ihrer Organisation zu geben. Wir setzen auf eine enge Zusammenarbeit, klare Kommunikation und persönliche Betreuung.
Aus unserer Erfahrung wissen wir: Eine gute Prüfung schafft nicht nur Sicherheit, sondern ist auch ein Motor für nachhaltige Organisationsentwicklung.
Mandate
Sterne Bewertung
Jahre Berufserfahrung
Teammitglieder
Mehrwert durch Prüfungen nach HGrG
Prüfungen nach HGrG sind weit mehr als eine gesetzliche Pflicht. Sie sind ein wirkungsvolles Instrument, um Glaubwürdigkeit aufzubauen, Transparenz zu sichern und die Strukturen Ihrer Organisation langfristig zu stärken. Eine professionelle Prüfung zeigt nicht nur die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben, sondern liefert konkrete Hinweise, wie Prozesse effizienter gestaltet und Ressourcen gezielter eingesetzt werden können.
- Rechtssicherheit – vollständige Einhaltung der Vorgaben nach HGrG
- Transparenz – nachvollziehbare Darstellung des Mitteleinsatzes
- Vertrauensbildung – Sicherheit gegenüber Aufsichtsbehörden, Spendern und Fördermittelgebern
- Optimierung – praxisnahe Empfehlungen zur Verbesserung interner Abläufe
So wird aus einer Prüfung nach HGrG nicht nur die Erfüllung einer Pflicht, sondern ein wertvolles Werkzeug für eine zukunftsfähige, vertrauenswürdige Organisation.
Expertenwissen für gemeinnützige Organisationen
Prüfungen nach HGrG berühren häufig steuerliche, rechtliche und organisatorische Fragestellungen. Unser interdisziplinäres Team aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten stellt sicher, dass Ihre Organisation nicht nur prüferisch entlastet wird, sondern auch rechtlich und steuerlich abgesichert ist.
Darüber hinaus geben wir praxisnahe Handlungsempfehlungen, die wirtschaftliche Stabilität sichern, die Gemeinnützigkeit wahren und die Transparenz gegenüber Behörden und Fördermittelgebern erhöhen. Damit wird die Prüfung zu einem Baustein für nachhaltigen Erfolg.
Das sagen unsere Mandanten
Unsere Mandanten schätzen unsere verlässliche, praxisorientierte und lösungsnahe Unterstützung bei Prüfungen nach HGrG.
Meinrad Dax
Ich fühle mich bei Frau Sammiller und ihrem Team gut aufgehoben. Besonders schätze ich die freundliche Art sowie die sehr gute Erreichbarkeit – auf Fragen habe ich stets zeitnah eine klare und verständliche Antwort bekommen. Neben der jährlichen Steuererklärung wurde ich auch im Bereich Erbsc...
Michael F.
Dr. Gloria Frohs überzeugt durch außergewöhnliche juristische Präzision, tiefgreifende Fachkenntnis und einen strategisch klaren Blick für komplexe Zusammenhänge. Ihre Fähigkeit, selbst anspruchsvollste Sachverhalte verständlich und lösungsorientiert zu gestalten, macht sie zu einer herausr...
Olga Gerstenlauer
Tolles Team und sehr kompetente Anwälte! Ich wurde durchgehend hervorragend betreut und begleitet. Herr Hägele und Frau Dr. Frohs waren menschlich wie fachlich ein unschlagbares Team. Besonders Frau Dr. Frohs hat mit ihrer sympathischen Art dafür gesorgt, dass ich mich jederzeit sicher und frei i...
Carolin H
Ich bin äußerst zufrieden mit der Beratung und Unterstützung, die ich von Frau Sammiller erhalten habe. Sie hat mir alles steuerliche einfach und verständlich erklärt und ist auf meine Fragen kompetent und freundlich eingegangen. Alles wurde zuverlässig erledigt und daher kann ich sie nur wär...
Jetzt Kontakt aufnehmen
Wir begleiten Sie individuell bei allen Fragen rund um Prüfungen nach HGrG – effizient, zuverlässig und praxisorientiert.
Rechtsanwalt
Herr Matthias Hägele
Tel.: +49 89 230004-0
E-Mail: kanzlei@hfgbr.de
Steuerberater & Wirtschaftsprüfer
Herr Jürgen Fehling
Tel.: +49 89 230004-0
E-Mail: kanzlei@hfgbr.de
Rechtsanwältin
Frau Dr. Gloria Frohs
Tel.: +49 89 230004-0
E-Mail: kanzlei@hfgbr.de
Steuerberaterin
Frau Maria Sammiller
Tel.: +49 89 230004-0
E-Mail: kanzlei@hfgbr.de
Häufige Fragen
Warum sind Prüfungen nach HGrG notwendig?
Prüfungen nach HGrG stellen sicher, dass gemeinnützige Organisationen und Körperschaften den zweckgebundenen Einsatz öffentlicher Mittel transparent nachweisen. Sie schaffen Vertrauen bei Aufsichtsbehörden, Gremien und Fördermittelgebern und gewährleisten die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus dienen sie als strategische Grundlage, um die Gemeinnützigkeit dauerhaft abzusichern, Risiken frühzeitig zu erkennen und die Organisation gegen finanzielle oder rechtliche Beanstandungen zu schützen.
Was umfasst eine Prüfung nach HGrG?
Geprüft werden unter anderem die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung, die Wirtschaftlichkeit der Mittelverwendung und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Zusätzlich analysieren wir interne Prozesse und Strukturen, um Verbesserungspotenziale sichtbar zu machen. Dabei betrachten wir nicht nur die formale Richtigkeit, sondern auch die Effizienz, Nachhaltigkeit und Transparenz Ihrer Organisation. So entsteht ein Gesamtbild, das Sicherheit gibt und gleichzeitig Impulse für eine professionelle Weiterentwicklung liefert.
Welche Vorteile hat eine unabhängige Prüfung nach HGrG?
Eine unabhängige Prüfung stärkt die Glaubwürdigkeit gegenüber Spendern, Fördermittelgebern und Aufsichtsbehörden, deckt Risiken auf und bietet konkrete Handlungsempfehlungen. Darüber hinaus verbessert sie die Transparenz nach innen und außen, erleichtert die Kommunikation mit Behörden und kann die Chancen auf zusätzliche Förderungen deutlich erhöhen. Damit wird die Prüfung zu einem Instrument, das nicht nur Pflichten erfüllt, sondern nachhaltig zur Stabilität, Effizienz und Professionalität Ihrer Organisation beiträgt.
Wie häufig sollte eine Prüfung nach HGrG erfolgen?
Die Häufigkeit richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben sowie den Anforderungen von Aufsichtsbehörden und Fördermittelgebern. In vielen Fällen ist eine jährliche Prüfung sinnvoll, um Transparenz und Rechtssicherheit dauerhaft zu gewährleisten. Bei größeren Projekten oder zweckgebundenen Fördermitteln können zusätzliche Prüfungen erforderlich sein. Regelmäßige Prüfungen bieten Planungssicherheit, erleichtern den Dialog mit Behörden und sichern die dauerhafte Anerkennung der Gemeinnützigkeit.