Stiftungsprüfungen
Stiftungen unterliegen besonderen Anforderungen an Transparenz, Mittelverwendung und Berichterstattung. Unsere Stiftungsprüfungen stellen sicher, dass Ihre Stiftung den rechtlichen Vorgaben entspricht und das Vertrauen von Stiftungsorganen, Aufsichtsbehörden und Spendern gestärkt wird.
Spezialisierung auf Stiftungen
Langjährige Erfahrung mit gemeinnützigen Organisationen und großen Non-Profit-Strukturen
Sicherheit & Transparenz
Unabhängige Prüfungsurteile für Stiftungsorgane und Aufsichtsbehörden
Digitale Prüfungsprozesse
Effiziente Abläufe durch moderne Systeme
Interdisziplinäre Beratung
Abgestimmte Betreuung durch Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte
Besonderheiten im Blick – rechtssicher und effizient
Stiftungen sind verpflichtet, ihre Tätigkeit transparent darzustellen und die zweckgebundene Mittelverwendung nachzuweisen. Eine professionelle Stiftungsprüfung gibt Aufschluss darüber, ob die Stiftung ihren satzungsgemäßen Aufgaben nachkommt und die Mittel wirtschaftlich sowie korrekt verwendet werden.
Unsere Prüfungen gehen dabei über die formale Kontrolle hinaus: Wir zeigen Optimierungspotenziale auf, beraten bei Fragen zur Rechnungslegung und unterstützen bei der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden. Auch angrenzende Leistungen wie Pflichtprüfungen nach HGB, Freiwillige Jahresabschlussprüfungen oder Prüfungen nach HGrG sind Teil unseres Portfolios im Bereich Wirtschaftsprüfung.
Unsere Leistungen bei Stiftungsprüfungen
Wir bieten maßgeschneiderte Prüfungsleistungen, die die rechtlichen Anforderungen erfüllen und Ihre Stiftung nachhaltig stärken.
Wir übernehmen für Sie:
- Prüfung der Jahresrechnung nach HGB und stiftungsrechtlichen Vorgaben
- Kontrolle der satzungsgemäßen Mittelverwendung
- Überprüfung der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme
- Erstellung von Prüfungsberichten für Stiftungsorgane und Aufsichtsbehörden
- Beratung bei der Rechnungslegung und Berichterstattung
- Unterstützung bei der Vorbereitung auf Stiftungsaufsichtsprüfungen
- Hinweise zur Optimierung von Prozessen und Strukturen
- Enge Zusammenarbeit mit Steuer- und Rechtsberatung für eine ganzheitliche Betreuung
Die Kanzlei Hägele Fehling
Wir begleiten seit über 20 Jahren Stiftungen, Non-Profit-Organisationen und Körperschaften in allen Fragen der Wirtschaftsprüfung. Unser Anspruch ist es, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben mit praxisnahen Empfehlungen zu verbinden und dadurch die nachhaltige Arbeit Ihrer Stiftung wirkungsvoll zu unterstützen.
Neben der reinen Prüfung legen wir besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, klare Kommunikation und praxisnahe Hinweise, die Ihrer Stiftung helfen, langfristig handlungsfähig und transparent zu bleiben.
Mandate
Sterne Bewertung
Jahre Berufserfahrung
Teammitglieder
Mehrwert durch unabhängige Stiftungsprüfungen
Eine Stiftungsprüfung stärkt nicht nur die Rechtssicherheit, sondern auch das Vertrauen von Spendern, Aufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit. Sie schafft Klarheit, minimiert Risiken und gibt wertvolle Impulse für eine nachhaltige und effiziente Arbeit.
- Rechtssicherheit – Erfüllung aller stiftungsrechtlichen und handelsrechtlichen Vorgaben
- Vertrauensbildung – gegenüber Aufsichtsbehörden, Gremien und Spendern
- Transparenz – klare und nachvollziehbare Mittelverwendung
- Optimierung – praxisnahe Empfehlungen zur Verbesserung interner Strukturen
So wird aus einer Prüfung ein wirksames Instrument, das Ihrer Stiftung nicht nur Rechtssicherheit bietet, sondern auch deren Weiterentwicklung unterstützt und das Vertrauen in Ihre Arbeit stärkt.
Expertenwissen für Stiftungen und Non-Profit-Organisationen
Stiftungsprüfungen berühren häufig auch steuerliche und rechtliche Fragestellungen, etwa zur Gemeinnützigkeit oder Mittelverwendung. Unser interdisziplinäres Team aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten gewährleistet, dass Ihre Stiftung nicht nur rechtlich korrekt agiert, sondern auch wirtschaftlich stabil und nachhaltig aufgestellt ist.
Dadurch profitieren Sie von einer Beratung, die über die reine Prüfung hinausgeht und konkrete Impulse für die Weiterentwicklung Ihrer Organisation liefert.
Das sagen unsere Mandanten
Unsere Mandanten schätzen unsere verlässliche und praxisnahe Unterstützung bei Stiftungsprüfungen.
Meinrad Dax
Ich fühle mich bei Frau Sammiller und ihrem Team gut aufgehoben. Besonders schätze ich die freundliche Art sowie die sehr gute Erreichbarkeit – auf Fragen habe ich stets zeitnah eine klare und verständliche Antwort bekommen. Neben der jährlichen Steuererklärung wurde ich auch im Bereich Erbsc...
Michael F.
Dr. Gloria Frohs überzeugt durch außergewöhnliche juristische Präzision, tiefgreifende Fachkenntnis und einen strategisch klaren Blick für komplexe Zusammenhänge. Ihre Fähigkeit, selbst anspruchsvollste Sachverhalte verständlich und lösungsorientiert zu gestalten, macht sie zu einer herausr...
Olga Gerstenlauer
Tolles Team und sehr kompetente Anwälte! Ich wurde durchgehend hervorragend betreut und begleitet. Herr Hägele und Frau Dr. Frohs waren menschlich wie fachlich ein unschlagbares Team. Besonders Frau Dr. Frohs hat mit ihrer sympathischen Art dafür gesorgt, dass ich mich jederzeit sicher und frei i...
Carolin H
Ich bin äußerst zufrieden mit der Beratung und Unterstützung, die ich von Frau Sammiller erhalten habe. Sie hat mir alles steuerliche einfach und verständlich erklärt und ist auf meine Fragen kompetent und freundlich eingegangen. Alles wurde zuverlässig erledigt und daher kann ich sie nur wär...
Jetzt Kontakt aufnehmen
Wir begleiten Sie individuell bei allen Fragen rund um Stiftungsprüfungen – effizient, verlässlich und mit einem klaren Blick für die Besonderheiten gemeinnütziger Organisationen.
Rechtsanwalt
Herr Matthias Hägele
Tel.: +49 89 230004-0
E-Mail: kanzlei@hfgbr.de
Steuerberater & Wirtschaftsprüfer
Herr Jürgen Fehling
Tel.: +49 89 230004-0
E-Mail: kanzlei@hfgbr.de
Rechtsanwältin
Frau Dr. Gloria Frohs
Tel.: +49 89 230004-0
E-Mail: kanzlei@hfgbr.de
Steuerberaterin
Frau Maria Sammiller
Tel.: +49 89 230004-0
E-Mail: kanzlei@hfgbr.de
Häufige Fragen
Warum sind Stiftungsprüfungen notwendig?
Stiftungen unterliegen der Kontrolle durch Aufsichtsbehörden. Eine unabhängige Prüfung stellt sicher, dass die Mittelverwendung korrekt erfolgt, die Rechnungslegung transparent ist und die Satzung eingehalten wird. Darüber hinaus schafft sie Klarheit für Stiftungsorgane und stärkt das Vertrauen von Spendern, Aufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit. Gerade in Zeiten steigender Anforderungen an Transparenz bietet eine Stiftungsprüfung die notwendige Sicherheit und Legitimation für Ihre Arbeit.
Was umfasst eine Stiftungsprüfung konkret?
Neben der Jahresrechnung prüfen wir insbesondere die satzungsgemäße Mittelverwendung, interne Kontrollmechanismen sowie die Effizienz der Verwaltungsprozesse. Zusätzlich analysieren wir organisatorische Abläufe und geben praxisnahe Hinweise, wie sich die Verwaltung effizienter und ressourcenschonender gestalten lässt. Ziel ist es, neben der reinen Rechtssicherheit auch Handlungsspielräume für eine nachhaltige Verbesserung der Stiftungsarbeit aufzuzeigen.
Welche Vorteile hat eine unabhängige Stiftungsprüfung?
Eine unabhängige Prüfung stärkt die Glaubwürdigkeit gegenüber Spendern und Behörden, deckt Risiken auf und bietet konkrete Ansätze zur Optimierung. Sie unterstützt beim Aufbau von Vertrauen bei Förderern, erleichtert die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und fördert die öffentliche Wahrnehmung der Stiftung. Damit wird die Prüfung zu einem Instrument, das nicht nur Pflichten erfüllt, sondern aktiv zum langfristigen Erfolg beiträgt.
Wie häufig sollte eine Stiftungsprüfung durchgeführt werden?
Die Häufigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den Anforderungen der Stiftungsaufsicht. In vielen Fällen ist eine jährliche Prüfung sinnvoll, um Transparenz und Verlässlichkeit sicherzustellen. Je nach Größe und Tätigkeit der Stiftung können auch zusätzliche Prüfungen in besonderen Situationen notwendig sein, etwa bei größeren Projekten oder der Verwendung zweckgebundener Spenden. Regelmäßige Prüfungen fördern eine vorausschauende Planung, sichern die Gemeinnützigkeit und erleichtern die Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden.